AGB
WORTSIEBEN Allgemeine Geschaftsbedingungen
Die nachfolgend aufgefuhrten "Allgemeinen Geschaftsbedingungen" (AGB) entsprechen den Empfehlungen
des Fachverbandes freier Werbetexter (FFW) und gelten fur alle erteilten Auftrage. Sie gelten als vereinbart,
wenn ihnen nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragserteilung ausdrucklich widersprochen wird.
Abweichende oder erganzende Vereinbarungen bedurfen der Schriftform oder der ausdrucklichen
schriftlichen Bestatigung.
1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
1.1 Alle Texte und Konzepte von Wortsieben, Inhaber: David Sieben, im Folgenden Texter genannt,
unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich fur den Auftraggeber bestimmt und bleiben
bis zur vollstandigen Vergutung Eigentum des Texters. Die Texte und Konzepte durfen ohne ausdruckliche
Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verandert werden. Jede Nachahmung, auch von
Teilen, ist unzulassig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in
Hohe der doppelten vereinbarten Vergutung zu verlangen. Im Zweifelsfall gilt die nach der FFWHonorarempfehlung
ubliche Vergutung als vereinbart.
1.2 Der Texter ubertragt dem Auftraggeber die fur den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht ubertragen. Eine Weitergabe der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf grundsatzlich der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollstandiger Bezahlung der Vergutung auf den Auftraggeber uber.
1.3 Eigene Vorschlage des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Hohe
der Vergutung.
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2. LEISTUNGSUMFANG UND VERGUTUNG
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sonstige Tatigkeiten, die der Texter fur den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrucklich etwas anderes vereinbart wurde. Dabei gilt
grundsatzlich eine (1) auf Verlangen des Auftraggebers auszufuhrende Autorenkorrektur bzw. eine (1)
Uberarbeitung des Textes als Bestandteil der Leistung und ist daher mit der Zahlung der vereinbarten
Vergutung abgegolten.
2.2 Die Vergutung erfolgt auf der Grundlage des vom Texter schriftlich oder mundlich abgegebenen
Angebotes oder ersatzweise gemaß der Honorartabelle des Fachverbandes Freier Werbetexter. Bei der
Vergutung handelt es sich jeweils um einen Nettobetrag, der zuzuglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergutung auch die Einraumung der einfachen
Nutzungsrechte (s. Ziff. 1.2) abgegolten.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in einem großeren Umfang oder in einem anderen Zusammenhang als
ursprunglich vorgesehen genutzt (z.B. als Slogans oder Claims), so ist der Texter berechtigt, die Differenz
zwischen der ursprunglich gezahlten Vergutung und der hoheren Vergutung fur die erweiterte Nutzung zu
verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt davon unberuhrt.
3. FALLIGKEIT DER VERGUTUNG
3.1 Die Vergutung ist bei Ablieferung des Werkes fallig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten
Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergutung in Hohe
von bis zu 50 Prozent der Gesamtvergutung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Texter
ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergutung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4. ZUSATZLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1 Zusatzleistungen wie etwa die zweite (2.) und jede weitere Autorenkorrektur bzw. die zweite (2.) und
jede weitere Uberarbeitung oder Anderung von Texten und Konzepten werden nach Zeitaufwand und zu
einem dem Arbeitsauftrag angemessenen Stundensatz gesondert berechnet.
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4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfullung ggf. notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf
Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende
Vollmacht zu erteilen. 4.3 Soweit im Einzelfall Vertrage uber Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung
des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhaltnis von
samtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehort
insbesondere die Ubernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen fur Reisen des Texters, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen
sind und mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 An samtlichen Entwurfen, Texten und Konzepten werden grundsatzlich nur Nutzungsrechte eingeraumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte im Sinne des Urheberrechts ubertragen. 5.2 Die Versendung der Arbeiten
erfolgt auf Gefahr und fur Rechnung des Auftraggebers.
6. KORREKTUR, PRODUKTIONSUBERWACHUNG, BELEGE
6.1 Vor Ausfuhrung der Vervielfaltigung bzw. vor Drucklegung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsuberwachung durch den Texter erfolgt jeweils nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen erstellten Arbeiten uberlasst der Auftraggeber dem Texter mindestens 5 einwandfreie Belege
unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu
verwenden. Dies gilt auch fur entsprechende Dateien als Referenzangaben auf der eigenen Website.
7. HAFTUNG UND ABNAHME
7.1 Der Texter haftet fur entstandene Schaden an den ihm uberlassenen Vorlagen (wie z.B. Datentrager,
Layouts) nur bei Vorsatz und grober Fahrlassigkeit.
7.2 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine
Erfullungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur fur eigenes Verschulden und nur fur Vorsatz und grobe
Fahrlassigkeit.
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7.3 Der Texter lasst vor Veroffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit
uberprufen und genehmigen. Mit der Genehmigung bzw. der Freigabe geht die Haftung fur die sachliche und
formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber uber.
7.4 Der Texter ubernimmt keine rechtliche Prufung der Texte. Er haftet nicht fur die rechtliche Zulassigkeit
und die markenrechtliche Eintragungsfahigkeit seiner Arbeiten.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mangel sind innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung des Werks
schriftlich geltend zu machen. Gleichzeitig ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuraumen. Alle
anderen Mangel verjahren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjahrungsbeginn.
7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie samtliche sonstige Tatigkeiten gelten als abgenommen,
wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklart
hat. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14
Tagen als freigegeben.
7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dies gilt ebenso wenig
fur neue konzeptionelle oder inhaltliche Uberlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung.
8. LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN
8.1 Die rechtzeitige Bereitstellung des Briefings, der Unterlagen oder der zu uberprufenden oder zu
ubersetzenden Texte oder sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestatigung vonseiten des Texters
sind Voraussetzung fur die fristgerechte Lieferung.
8.2 Der Texter ist um die Einhaltung der festgesetzten Termine bemuht. Er gerat in Verzug, wenn er die
Leistung unter Berucksichtigung einer angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht erbringt. Nach deren
Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurucktreten. Fur Verzogerungen durch hohere Gewalt
ubernimmt der Texter keine Haftung. 8.3 Anspruche fur Schaden, die der Auftraggeber aus einer
verspateten Lieferung erleidet, insbesondere Folgeschaden, sind ausgeschlossen. Uber Verzogerungen wird
der Auftraggeber umgehend informiert.
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9. GESTALTUNGSFREIHEIT, AUFTRAGSVERZUG, SCHADENERSATZ
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kunstlerischen oder
konzeptionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber nach der ersten Korrekturphase
bzw. nach der Freigabe der Texte weitere Uberarbeitungen oder Anderungen, so hat er die dadurch
entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Texter behalt den Vergutungsanspruch fur bereits begonnene
Arbeiten.
9.2 Verzogert sich die Durchfuhrung des Auftrags aus Grunden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so
kann der Texter eine angemessene Erhohung der Vergutung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlassigkeit
kann er ggf. auch Schadenersatzanspruche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt davon unberuhrt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter ubergebenen Vorlagen berechtigt
ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht verwendungsberechtigt sein, stellt er den Texter von allen Ersatzanspruchen Dritter frei.
10. VERTRAULICHKEIT/DATENSCHUTZ
10.1 Der Texter verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung uber den Inhalt der zu
bearbeitenden Texte/Unterlagen. Aufgrund der elektronischen Ubermittlung von Texten und Daten sowie EMail-
Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Texter kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten
jedoch nicht gewahrleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem
Weg Zugriff auf die ubermittelten Informationen nehmen. Der Texter ubernimmt dafur keine Haftung.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Erfullungsort ist der Wohnsitz des Texters.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen beruhrt die Geltung der ubrigen
Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Koln, Dezember 2019)